Bezeichnung für eine Wechselkurssituation, in der durch staatliche Reglementierung und Anordnungen im Rahmen einer Devisenbewirtschaftung oder bei Kapitalverkehrs- kontrollen für unterschiedliche aussenwirtschaftliche Transaktionen unterschiedliche Wechselkurse zugrunde gelegt werden. So können in einem multiplen Wechselkurssystem z.B. Devisen für Importe sog. lebensnotwendiger Güter zu einem günstigeren Devisenkurs erworben werden als andere Importe. Oder bei Warentransaktionen mit dem Ausland werden andere Wechselkurse zugrunde gelegt als bei Finanztransaktionen. Von einem multiplen Wechselkurssystem spricht man auch, wenn neben einem offiziellen Wechselkurs (Parität) ein Freimarkt- kurs existiert, zu dem alle Transaktionen abgewickelt werden können, für die Devisen zum offiziellen Kurs nicht zur Verfügung gestellt werden bzw. nicht abgeliefert werden müssen. Die Praxis multipler Wechselkurse ist in Ländern, die die Verpflichtungen des Artikels VIII des Abkommens von Bretton Woods übernommen haben, grundsätzlich nicht gestattet. Multiple Wechselkurse in der einen oder anderen Form sind in den sog. Entwicklungsländern, aber auch in den Staatshan- delsländern verbreitete Erscheinung. Falls die Devisenmärkte völlig frei von staatlichen Reglementierungen und Eingriffen sind, kann es wegen des hohen Wettbewerbsgrades auf diesen Märkten nicht zu multiplen Wechselkursen kommen.
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