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Ausschlussprinzip

Charakteristikum von Gütern, deren Nutzung nur bei Zahlung eines Entgelts möglich ist; wer nicht bezahlt, kann von der Nutzung ausgeschlossen werden. Die Anwendbarkeit des Ausschlussprinzips ist Voraussetzung für die marktwirtschaftliche Bereitstellung privater Güter, da nur in diesem Fall eine Zuteilung von Gütern durch einen Anbieter an die Nachfrager entsprechend deren individueller Zahlungsbereitschaft möglich ist. Dies gilt nicht für typisch öffentliche Güter wie z. B. innere und äußere Sicherheit, bei denen ein »gemeinsamer Konsum« (joint consumption) vorliegt.

Kollektivgut

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