Instrument der Verkehrspolitik, eingesetzt mit dem Ziel, den Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern zu regulieren, oder aber mit der Absicht, die Verkehrssicherheit und den optimalen Verkehrsfluss zu garantieren, so z.B. als zeitlich begrenztes Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (Ferientagen). Unter "Beförderungsverbot" wird auch die Beförderungsbedingung verstanden, die bestimmte Güter (lebende Tiere, wertvolle Gegenstände, gefährliche Güter) vom Transport ausschliessen kann.
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