(im Güterverkehr auch Frachtvertrag genannt) enthält Vereinbarungen über die Durchführung von Personen- und/oder Gütertransporten oder für die Überlassung von Transportraum (Charterverträge). Der Beförderungsvertrag ist Werkvertrag im Sinne des bürgerlichen Rechts und regelt als solcher die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (Absender, Transportunternehmer). Der Frachtvertrag wird regelmässig zwischen dem Absender und dem Frachtführer (Transportunternehmer) zugunsten eines Dritten, des Empfängers, abgeschlossen. Im Personenverkehr sind Platz- oder Abteilreservierungen und die Benutzung von Speise- oder Schlafwagen Erweiterungen des Beförderungsvertrages, der mit dem Erwerb des jeweils benötigten Fahrscheines abgeschlossen wird.
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