Gesellschaftsform, die bei einer Betriebsaufspaltung entsteht. Dabei wird eine Unternehmung in eine Besitzpersonengesellschaft und in eine Betriebskapitalgesellschaft aufgespalten. Durch diese Form der Betriebsaufspaltung entfällt das Geschäftsführungsproblem bei Personengesellschaften. Bei der Kapitalgesellschaft kann ein Nichtgesellschafter als Geschäftsführer eingesetzt werden. Die Besitzpersonengesellschaft verpachtet nur noch Vermögensgegenstände und sieht sich dabei keinen besonderen Führungsaufgaben gegenübergestellt.
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