Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Betriebsübung

Rechtsquelle des Arbeitsrechts. Wenn im Arbeitsleben bestimmte betriebliche Situationen über einen längeren Zeitraum in gleicher Weise behandelt werden, entsteht ein Vertrauensschutz der Arbeitnehmer. Die Betriebsübung beruht auf einem einseitigen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers. Zur Betriebsübung gehören z.Betriebsübung regelmäßige Gratifikationszahlungen (Urlaub, Weihnachten, Betriebsjubiläum), betriebliche Altersvorsorge, Gewährung freier Tage (Geburtstag, Rosenmontag, Umzug) und ähnlichen Gewohnheiten. Die Betriebsübung ist ein Vertrauenstatbestand, der vom Arbeitgeber nur mit Wirkung für die Zukunft beseitigt werden kann. Bei Maßnahmen »unter Vorbehalt« wird dem Entstehen einer betrieblichen Übung vorgebeugt.

siehe  betriebliche Übung.

Vorhergehender Fachbegriff: Betriebsübersicht/Hauptabschlussübersicht | Nächster Fachbegriff: Betriebsbeobachtung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Weiche Währung | Gompertzfunktion | Schlußschein

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon