Person, die einen wesentlichen Einfluß auf die Einstellungen und insbesondere auf das (Kauf-) Verhalten eines bestimmten Individuums hat, da sich dieses Individuum dieser Person verbunden fühlt oder sich mit ihr vergleicht.
In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung für eine Person, mit der sich Individuen identifizieren und an deren Überzeugungen, Einstellungen und Verhaltensweisen sie die Richtigkeit und Angemessenheit ihrer eigenen Überzeugungen, Einstellungen und Verhaltensweisen messen; eine Bezugsperson ist für ein gegebenes Individuum also diejenige Person, die ihm als „Massstab“ seines eigenen Lebens dient.
In der Wirtschafts- und Sozialstatistik war und ist die Festlegung, wer Haushaltsvorstand ist, problematisch. Während traditionell stets der Ehemann als Haushaltsvorstand galt, ging man in den 1970er Jahren dazu über, denjenigen oder diejenige so zu bezeichnen, der/die in einer Erhebung angab, Haushaltsvorstand zu sein oder von anderen als solcher bezeichnet wurde. Seit 1983 hat das Statistische Bundesamt die Bezeichnung ganz durch die der Bezugsperson ersetzt. Als Bezugsperson gilt dabei diejenige, die sich selbst bei einer Erhebung als solche bezeichnet.
Vorhergehender Fachbegriff: Bezugsperiode | Nächster Fachbegriff: Bezugspreis
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|