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Bezugsperson

Person, die einen wesentlichen Einfluß auf die Einstellungen und insbesondere auf das (Kauf-) Verhalten eines bestimmten Individuums hat, da sich dieses Individuum dieser Person verbunden fühlt oder sich mit ihr vergleicht.

In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung für eine Person, mit der sich Individuen identifizieren und an deren Überzeugungen, Einstellungen und Verhaltensweisen sie die Richtigkeit und Angemessenheit ihrer eigenen Überzeugungen, Einstellungen und Verhaltensweisen messen; eine Bezugsperson ist für ein gegebenes Individuum also diejenige Person, die ihm als „Massstab“ seines eigenen Lebens dient.

In der Wirtschafts- und Sozial­statistik war und ist die Festlegung, wer Haus­haltsvorstand ist, problematisch. Während tradi­tionell stets der Ehemann als Haushaltsvorstand galt, ging man in den 1970er Jahren dazu über, denjenigen oder diejenige so zu bezeichnen, der/die in einer Erhebung angab, Haushaltsvor­stand zu sein oder von anderen als solcher be­zeichnet wurde. Seit 1983 hat das Statistische Bundesamt die Bezeichnung ganz durch die der Bezugsperson ersetzt. Als Bezugsperson gilt da­bei diejenige, die sich selbst bei einer Erhebung als solche bezeichnet.

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