Bilanzstetigkeit
Grundsatz der Bilanzidentität
Unter Bilanzidentität versteht man die vollkommene Übereinstimmung zweier Bilanzen. Sie muß immer gegeben sein zwischen der Schlußbilanz eines Wirtschaftsjahres und der Eröffnungsbilanz des folgenden Wirtschaftsjahres. Beide Bilanzen müssen hinsichtlich der einzelnen Bilanzposten identisch sein. Die Identität bezieht sich dabei sowohl auf die Menge wie auf den Wert der Wirtschaftsgüter. Eine Korrektur der Anfangsbilanz eines Wirtschaftsjahres ohne gleichzeitige Berichtigung der Schlußbilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ist Grundsätzlich nicht zulässig, da dies eine Durchbrechung des Prinzips der Bilanzidentität wäre. Ein Verstoß gegen die Bilanzidentität stellt im allgemeinen einen Verstoß gegen die Grund sätze ordnungsmäßiger Buchführung und ordnungsmäßiger Bilanzierung dar.
des § 252 Abs. 1 Nr. HGB verlangt eine vollständige Deckungsgleichheit der Schlussbilanz mit der nächsten Eröffnungsbilanz. Alle Positionen der Schlussbilanz müssen wertmässig mit den Positionen der Eröffnungsbilanz übereinstimmen, also identisch sein. Siehe auch Jahresabschluss (mit Literaturangaben).
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