Durch das Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) wurden die Rechtsgrundlagen geschaffen für ein zweistufiges Enforcement-Verfahren in Deutschland, das Bilanzmanipulationen präventiv entgegenwirken soll.
Treten dennoch Unregelmäßigkeiten auf, soll das Enforcement diese Fehler aufdecken und den Kapitalmarkt darüber informieren.
Hierdurch soll das Vertrauen von in- und ausländischen Anlegern in die Rechtmäßigkeit des Unternehmensabschlusses gesteigert werden.
Vorgehen der Prüfstelle:
1. Stufe
Die Prüfstelle kann entweder stichprobenartig, bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, oder auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig werden. Es ist dem betroffenen Unternehmen freigestellt, an der Prüfung mitzuwirken.
2. Stufe
Kooperiert das Unternehmen jedoch nicht mit der Prüfstelle oder erklärt sich nicht mit dem von der Prüfstelle festgestellten Fehler einverstanden, kann die BaFin sowohl die Prüfung als auch die Veröffentlichung des Bilanzierungsfehlers mit hoheitlichen Mitteln durchsetzen.
Die Prüfstelle hat ihre Arbeit am 1. Juli 2005 aufgenommen.
Siehe auch Bilanzkontrollgesetz (BilKoG).
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