Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)



Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde zum
1. Mai 2002 gegründet worden. Sie ist ein Zusammenschluss der drei ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe). Die BaFin nimmt u.a. die Bundesaufsicht über Versicherungs­unternehmen wahr. Dabei ist sie neben den Versicherungsnehmern auch den Investoren und der Stabili­tät des Finanzsystems verpflichtet. Internetadresse: http://www.bafin.de

(BAFin) — Allfinanzaufsicht. Bundesunmittelbare selbstständige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die hinsichtlich der Rechts- und Fachaufsicht dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt ist. Errichtet 2002. Sitz: Bonn und Frankfurt am Main. In ihr werden drei Bundesaufsichtsämter, die bislang als selbstständige Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich der BMF existierten, zusammengefasst: das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel. Damit werden die Aufsichtsziele — Solvenzaufsicht, Marktaufsicht und Kundenschutz — in einem integrierten Aufsichtskonzept vereint. Allfinanzaufsicht vermeidet Abstimmungs- und Koordinierungsprobleme und verringert die direkten Aufsichtskosten. Die Kosten werden zu 100 % von den beaufsichtigten Instituten und Versicherungsunternehmen getragen. Die BAFin soll zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland beitragen; insb. gegenüber dem Finanzplatz London.

Vorhergehender Fachbegriff: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Nächster Fachbegriff: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : NC-Programmierung | Preistest | Markterweiterungszusammenschluss

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon