Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde zum
1. Mai 2002 gegründet worden. Sie ist ein Zusammenschluss der drei ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe). Die BaFin nimmt u.a. die Bundesaufsicht über Versicherungsunternehmen wahr. Dabei ist sie neben den Versicherungsnehmern auch den Investoren und der Stabilität des Finanzsystems verpflichtet. Internetadresse: http://www.bafin.de
(BAFin) — Allfinanzaufsicht. Bundesunmittelbare selbstständige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die hinsichtlich der Rechts- und Fachaufsicht dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt ist. Errichtet 2002. Sitz: Bonn und Frankfurt am Main. In ihr werden drei Bundesaufsichtsämter, die bislang als selbstständige Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich der BMF existierten, zusammengefasst: das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel. Damit werden die Aufsichtsziele — Solvenzaufsicht, Marktaufsicht und Kundenschutz — in einem integrierten Aufsichtskonzept vereint. Allfinanzaufsicht vermeidet Abstimmungs- und Koordinierungsprobleme und verringert die direkten Aufsichtskosten. Die Kosten werden zu 100 % von den beaufsichtigten Instituten und Versicherungsunternehmen getragen. Die BAFin soll zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland beitragen; insb. gegenüber dem Finanzplatz London.
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