Obere Bundesbehörden zur Überwachung des Staates im Geld- und Kreditwesen. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) überwacht die Anwendung des Kreditwesengesetzes in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank. Es hat darüber hinaus allgemein „Missständen im Kreditwesen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der den Kreditinstituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können“. Der Sitz des BAK ist in Bonn. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAW) mit Sitz in Frankfurt am Main überwacht die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes. Es hat allgemein „Mißständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsmäßige Durchführung des Wertpapierhandels beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können“ . Ähnliche Aufgaben nimmt das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen im Versicherungsbereich wahr.
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