Siehe Wechsel
Lettre de Change, Gezogener Wechsel Unbedingte schriftliche Anweisung eines Ausstellers gegenüber einem anderen, an eine in der Anweisung genannte Person eine bestimmte Geldsumme an einer bestimmten oder bestimmbaren Fälligkeit zu zahlen. Der Wortlaut der Bill of Exchange richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem sie ausgestellt wird (Auslandswechsel). Sie entspricht einer Tratte.
Abk.: b./e., B/E, B.o.E. Dem gezogenen Wechsel ähnliche schriftliche Anweisung eines Ausstellers gegenüber einer anderen Person, an den sich durch die Urkunde ausweisenden Dritten an einem bestimmten Termin den genannten bestimmten Geldbetrag zu zahlen.
siehe Wechsel.
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