anfang des 19. Jh. entstandene Schulrichtung in der Forstwirtschaft,
die das Ziel hatte, die größtmögliche Rente aus dem Waldboden zu
erwirtschaften. Zu deren Ermittlung wandte man erstmals Methoden dynamischer
Investitionsrechnung an, wobei Holzvorrat und Waldboden als getrennte
Kapitalien behandelt wurden. Die geforderte Kapitalverzinsung war der sog.
forstliche Zinsfuß, der i.d.R. 1% unter dem langjährigen Durchschnitt des
landesüblichen Zinsfußes festgelegt wurde (3%).
Wurden die Umtriebszeit oder die anzubauenden Baumarten nach dieser
Zinsforderung bestimmt, so ergab die Kalkulation eine scheinbar hohe
Überlegenheit von
Nadelholzreinbeständen mit kurzer Um- triebszeit. Dabei wurden jedoch weder die
mit Monokulturen verbundenen Risiken noch die außerwirtschaftliche Funktion des
Waldes (Waldfunktionen) berücksichtigt. Deshalb fand die Bodenreinertragslehre
nur selten Anwendung. Größeren Einfluß hatte sie nur in der Sächsischen
Staatsforstverwaltung erlangt.
Literatur: Ettdres, M., Lehrbuch der Waldwertrechnung und Forststatik,
3. Aufl., Berlin 1919.
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