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Bundespatentgericht

selbständiges, unabhängiges Bundesgericht für
Beschwerden gegen Entscheidungen des Deutschen Patentamtes und des Bundessor-
tenamtes sowie für Klagen auf Nichtigerklä­rung und Zurücknahme von Patenten
sowie auf Erteilung von Zwangslizenzen. Es ent­scheidet auch über die
Nichtigkeitserklärung europäischer Patente für den Bereich der Bun­desrepublik.
Das Gericht wurde durch Bun­desgesetz vom 23.3. 1961 errichtet. Es ver­fügt
über 28 Beschwerde- und drei Nichtig­keitssenate (1990). Zwei Drittel der über
150 Richter haben technische Vorbildung. Sitz ist München.           



(BPatG). Sitz: München. Es ist in erster Linie zuständig für Entscheidungen über Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes. http://www.bpatg.de

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