selbständiges, unabhängiges Bundesgericht für
Beschwerden gegen Entscheidungen des Deutschen Patentamtes und des Bundessor-
tenamtes sowie für Klagen auf Nichtigerklärung und Zurücknahme von Patenten
sowie auf Erteilung von Zwangslizenzen. Es entscheidet auch über die
Nichtigkeitserklärung europäischer Patente für den Bereich der Bundesrepublik.
Das Gericht wurde durch Bundesgesetz vom 23.3. 1961 errichtet. Es verfügt
über 28 Beschwerde- und drei Nichtigkeitssenate (1990). Zwei Drittel der über
150 Richter haben technische Vorbildung. Sitz ist München.
(BPatG). Sitz: München. Es ist in erster Linie zuständig für Entscheidungen über Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes. http://www.bpatg.de
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