(Commercial Interest Reference Rate (CIRR)) und Marktzins aus Mitteln des französischen Staates gewähren kann. Im wesentlichen werden von COFACE folgende Ausfuhrdeckungen übernommen:
Einzeldeckungen für Exporteure von Kapitalgütem, Dienstleistungen und Industrieanlagen. Hierbei beträgt die Deckungsquote je nach Abnehmer (privat oder staatlich) 85% bzw. 90%.
Pauschaldeckungen von kurzfristigen wirtschaftlichen Risiken mit bis zu drei Jahren Kreditlaufzeit, die von COFACE (privat) mit Andienungspflicht abgedeckt werden.
Rahmendeckungen, bei denen der Exporteur über die einzubeziehenden Risiken entscheiden kann.
Sonderdeckungen unter anderem für Kapitalanlagen im Ausland, Projektkredite (Projektfinanzierungen),
Fabrikationsrisiken, Exporteurgarantien und Wechselkursdeckungen sowie Kosten für Bearbeitung ausländischer Märkte und Teilnahme an Messen.
Kompensationsgeschäft
Vorhergehender Fachbegriff: COMPASS | Nächster Fachbegriff: Compensations des Risques de Change
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|