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Ausfuhrdeckung

HERMES-Kreditversicherungs-AG

Exportgarantien

Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland (HERMES-Deckung) schützen den Ausführer ab Versand der Ware oder ab Beginn der Leistung bis zur vollständigen Bezahlung gegen die Uneinbringlichkeit der Exportforderung aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken. Gegenstand der Deckung ist die mit dem ausländischen Schuldner im Exportvertrag als Gegenleistung vereinbarte Geldforderung, einschließlich eventueller Zinsen und Finanzierungskosten bis zur Fälligkeit der Hauptforderung. Es stehen zur Verfügung:
Einzeldeckungen für Forderungen aus einem Ausfuhrvertrag mit einem ausländischen Besteller;
revolvierende Ausfuhrdeckungen als Sammeldeckung, wenn wiederholt derselbe ausländische Besteller zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen beliefert wird, wobei innerhalb eines zur Verfügung stehenden Höchstbetrages alle Forderungen gegen den betreffenden Auslandskunden abgesichert werden und die Versendungen monatlich in Listenform zu melden sind; Ausfuhrpauschal-Gewährleistungen (APG), wenn laufend eine Mehrzahl von ausländischen Kunden in verschiedenen Ländern zu kurzfristigen Zahlungsfristen bis zu 24 Monaten beliefert wird. Hierzu steht ein vereinfachtes Verfahren mit günstigen Entgeltsätzen zur Verfügung. Das zur Bestellung einer Ausfuhrdeckung notwendige Procedere ist in den Richtlinien für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen geregelt.

(Forderungsdeckungen) des Bundes (Hermes-Ausfuhrdeckungen, Deutschland). Zu den unterschiedlichen Formen siehe   Einzeldeckung des Bundes,   Revolvierende Einzeldeckungen des Bundes,  Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) des Bundes,   Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistunglight (APG-light).

Begr. f. ein Instrument der staatlichen Exportförderung in Deutschland (neben der Fabrikationsrisikodeckung und Sonderdeckungen) - im Rahmen der Ausfuhrgewährleistungen des Bundes. S. Bundesdeckungen im Außenhandel; Hermes-Deckungen. Die A. schützt den Exporteur ab Versand der Ware oder Beginn der Leistung bis zur vollständigen Bezahlung vor der Uneinbringlichkeit des vertraglich vereinbarten Kaufpreises aufgrund politischer und wirtschaftlicher Risiken.

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