(Hermes-Deckungen, Deutschland), bis Mitte 2003 gültige Bezeichnung für Exporticreditgarantien des Bundes (Hermes-Deckungen).
Instrument der deutschen Bundesregierung zur Exportförderung. Damit können deutsche Exporteure und Kreditinstitute ihr mit dem Exportgeschäft verbundenes Risiko gegen Zahlungsausfall absichern; sowohl für Käuferrisiken (ökonomische Risiken) als auch für Länderrisiken (politische Risiken). A. d. B. werden Exporteuren als Ausfuhrgarantien oder als Ausfuhrbürgschaften gewährt. Sie werden auch als Bundesdeckungen bezeichnet und können als Einzeldeckung, Sammeldeckung oder Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) vergeben werden; diese können ihrerseits als Fabrikationsrisikodeckung, Ausfuhrdeckung und als diverse Sonderdeckungen gewährt werden. Export finanzierende Kreditinstitute können A. d. B. in Form von gebundenen Finanzkredit-Garantien (analog zu den Ausfuhrgarantien) bzw. gebundenen Finanzkredit-Bürgschaften (analog zu den Ausfuhrbürgschaften) erhalten. Die Bearbeitung der Anträge auf A. d. B. erfolgt durch ein Mandatarkonsortium, bestehend aus Hermes KreditversicherungsAG und PwC Deutsche Revision AG. Dieses Konsortium ist von der Bundesregierung beauftragt und ermächtigt, alle die A. d. B. betreffenden Erklärungen namens, im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland abzugeben und entgegenzunehmen; federführend ist Hermes. Entscheidungen über Anträge auf Übernahme von A. d. B. werden im Interministeriellen Ausschuss für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften (IMA) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie getroffen. Als Teilaspekt der Förderungswürdigkeit werden soziale, ökologische und entwicklungspolitische Aspekte berücksichtigt. Die benötigten staatlichen Mittel werden jährlich im Bundeshaushalt - als Verpflichtungsermächtigungen - bereitgestellt. www.ausfuhrgewaehrleistungen.de www.hermes-kredit.de
Ausfuhrdeckungen
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