enthalten Verfahren und Grundsätze für Entscheidungen über Anträge auf Gewährung von HERMES-Deckungen und sind seit 1983 gültig. Danach trifft der Bundesminister für Wirtschaft Entscheidungen über Anträge auf Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen (Ausfuhrdeckungen) mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen sowie im Einverständnis mit dem Bundesminister des Auswärtigen und dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Für das Abstimmungsprocedere wurde der Interministerielle Ausschuß für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften (IMA) geschaffen. Darüber hinaus übertragen diese Richtlinien die Geschäftsführung im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung der Ausfuhrgewährleistungen einem Mandatskonsortium, welches aus der HERMES-Kreditversicherungs AG und der C&L Deutsche Revision AG besteht. Diese Gesellschaften sind beauftragt und ermächtigt, alle die Ausfuhrgewährleistungen betreffenden Erklärungen namens, im Auftrag und für Rechnung des Bundes abzugeben und entgegenzunehmen.
Federführend für beide Gesellschaften im Rahmen des Konsortiums ist die HERMES-Kreditversicherungs AG.
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