Fremdvergleich (bei Verrechnungspreisen). Siehe auch Erfolgscontrolling (mit Literaturangaben).
(Steuerrecht, Internationales), Fiktion der wirtschaftlichen Selbständigkeit als Richtschnur für Geschäftsbeziehungen zwischen nahe stehenden Personen (Stammhaus und Betriebsstätte, zwischen Konzernunternehmen). Die geschäftlichen Beziehungen müssen wie unter unabhängigen, fremden Dritten abgewickelt werden. Bei der Ermittlung des Fremdpreises wird auf Daten und Umstände abgestellt, aufgrund derer sich Preise auf einem Markt bilden, auf dem Fremde agieren. Dabei werden i.W. drei Standardmethoden angewandt: (I ) die Preisvergleichsmethode,
(2) die Wiederverkaufspreismethode und
(3) die Kostenaufschlagsmethode. Daneben werden immer stärker gewinnabhängige Methoden diskutiert. Sobald mehrere Geschäftsvereinbarungen zwischen zwei Parteien beurteilt werden müssen, ist zudem der Grundsatz des Vorteilsausgleichs zu beachten.
Aussensteuergesetz
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