Default-Klausel, Event of Default In Kreditverträgen die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung durch Nichterfüllung, Versäumnis, Unterlassung etc., die entweder den Banken einen Kündigungsgrund liefert oder unmittelbar zur Vertragsauflösung führt. Neben vollständiger oder teilweiser Nichtleistung von Zins- oder Rückzahlungsverpflichtungen ist der «Drittverzug» (Cross-Default-Clause) eine häufig auftretende Vertragsverletzung. In diesem Fall kann die kreditgewährende Bank den Kredit kündigen, wenn der Kreditnehmer mit seinen Verpflichtungen gegenüber einem Dritten in Verzug gerät. Weitere kreditvertragstypische «Events of Default» sind Verletzungen von Representations and Warranties bzw. von Covenants oder die Insolvenz, Konversions- oder Transferverbote, Moratorien, «Material Adverse Changes» (wesentliche negative Änderung) usw.
Am internationalen Kapitalmarkt und im (vor allem internationalen) Kreditgeschäft Kreditvertragsverletzung, vor allem Zahlungsrückständigkeit bei Zinsen und Tilgung, die zur unmittelbaren Vertragsauflösung führt oder dem Kreditgeber ein (auch vorzeitiges) Kündigungsrecht gibt. Vor allem im internationalen Kreditgeschäft so bez. Hierzu gehört die Nichtleistung von Zins-und Rückzahlungsverpflichtungen, als häufiger Grund aber auch der Drittverzug (Crossdefault).
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