Zusicherung eines Kredit- oder Anleihe-nehmers, daß die für die Vertragsschließung zugrunde gelegten Voraussetzungen gegeben sind und während der Laufzeit des Kredits bzw. der Anleihe sich nicht ändern werden (zum Beispiel, daß er sein Vermögen nicht oder nur in einer bestimmten Höhe belastet oder spezielle Bilanzrelationen einhält). Eine Verletzung der Vertragsbedingungen stellt in der Regel einen Default dar, der den Darlehensgeber zur Kündigung des Kredits bzw. der Anleihe berechtigt {Default-Klausel).
Am internationalen Kreditmarkt vertragliche Verpflichtungen des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit, die über die normalen Konditionen einschl. Besicherung hinausgehen.
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