Aufstellung eines Kreditinstituts über die von ihm aufbewahrten und verwalteten Wertpapierbestände der Depotkunden. Sie wird aus der Verpflichtung zur Depotbuchführung gem. § 14 DepotG abgeleitet. Depotauszüge werden i. d. R. einmal jährlich zum 31. 12. erstellt. Vgl. auch: Depot
Der Depotauszug einer Bank weist aus, welche Wertpapiere sich im Depot befinden.
Vorhergehender Fachbegriff: Depot-B-Geschäft | Nächster Fachbegriff: Depotbank
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|