e.V(DGRV) Spitzenverband für 7561 gewerbliche und ländliche Genossenschaften mit rd. 12,9 Mio. Mitgliedschaften (1990) in der Bundesrepublik Deutschland. Neben seiner Funktion als alleiniger Prüfungsverband auf Bundesebene hat der DGRV vor allem die Aufgabe, die gemeinsamen Interessen der Genossenschafts-Organisation wahrzunehmen. Die Förderung der fachlichen und besonderen wirtschaftspolitischen Interessen obliegt dagegen drei Bundesverbänden, dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V (BVR), dem Deutschen Raiffeisenverband e.V (DRV) und dem Zentralverband der genossenschaftlichen Grosshandels- und Dienstleistungsunternehmen e.V. (ZENTGENO). Mitglieder des DGRV sind die drei Bundesverbände, die Prüfungsverbände gemäss Genossenschaftsgesetz und die genossenschaftlichen regionalen Zen- tralgeschäftsanstalten, Bundeszentralen und auf Bundesebene tätigen Spitzeninstitute. Der DGRV und die drei Bundesverbände mit Sitz in Bonn wurden in ihrer heutigen Form im Rahmen des Zusammenschlusses der Spitzenverbände der ländlichen und gewerblichen Genossenschaften, des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V und des Deutschen Genossenschaftsverbandes (Schulze-Delitzsch) e.V gegründet. Die ersten Vorläufer dieser Dachorganisationen waren bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jh. entstanden. Sie wurden 1948 bzw. 1949 neu gegründet.
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