Die Genossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland sind in Genossenschaftsverbänden zusammengeschlossen. Eine Aufgabe der Verbände ist die Wahrnehmung der Prüfungsaufgaben. Jede Genossenschaft muss einem Prüfungsverband angehören (§54 GenG). Die Prüfung zur "Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmässigkeit der Geschäftsführung" ist für mindestens jedes zweite Geschäftsjahr gesetzlich vorgeschrieben (§ 53 GenG). Eine weitere Aufgabe der Genossenschaftsverbände ist die politische Repräsentation der Genossenschaften gegenüber Staat, Medien und Öffentlichkeit. Die Spitze dieser Organisationen bildet der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV). Literatur: Reinhardt, R., Gesellschaftsrecht, Tübingen 1973.
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