Eine Funktion, die auf eine Datei (Nachricht, Dokument) angewendet wird und diese mit einer eindeutigen und unnachahmbaren Signatur versieht. Im elektronischen Geschäftsverkehr sind durch die digitale Signatur die Herkunft (Identität) und die Unversehrtheit (Integrität) der verschickten Dokumente (z.B. Rechnungen) sichergestellt. Digitale Signaturen arbeiten nach dem Prinzip der Public-Key-Verschlüsselung. Zunächst wird aus dem Inhalt der betreffenden Datei eine Prüfzahl, eine Art elektronischer Fingerabdruck, erstellt und an die Datei angehängt. Anschließend signiert der Absender seine Datei, indem er sie mit seinem geheimen Schlüssel (engl: Private Key) verschlüsselt. Der Empfänger entschlüsselt die Datei mit dem öffentlichen Schlüssel (engl.: Public Key) des Absenders und kann somit sicherstellen, dass die Datei tatsächlich von diesem Absender stammt (Identität). Schließlich wird der elektronische Fingerabdruck der Datei beim Empfänger ein zweites Mal erzeugt und mit dem ersten verglichen. Stimmen beide Prüfzahlen überein, herrscht Gewissheit, dass die Datei während der Übertragung nicht manipuliert worden ist (Integrität). Zusätzliche Sicherheit kann durch die Einschaltung einer Zertifizierungsstelle (Trust Center) erreicht werden, die als vertrauenswürdige Einrichtung (Instanz) die öffentlichen Schlüssel der Kommunikationspartner verwaltet und zur Überprüfung von Signaturen zur Verfügung stellt. Über den zertifizierten öffentlichen Schlüssel des Absenders kann sich der Empfänger einer signierten Datei nun auch noch Gewissheit darüber verschaffen, dass der Absender wirklich der ist, der er vorgibt zu sein (Authentizität).
siehe digitale Unterschrift.
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