Im Rahmen des Deutschen Transport-Versicherungs-Verbandes (DTV) ausgearbeitete Klauseln, die das Kriegsrisiko nach vertraglicher Vereinbarung und Zahlung von Zusatzprämien eingeschränkt versicherbar machen. Nach den Institute War Clauses (Cargo) lassen sich kriegs-, bürgerkriegsbedingte oder kriegsähnliche Ereignisse und Folgen, die sich unabhängig von einem Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegsgerät ergeben können (mittelbare Kriegsfolgen), mitversichern. Allerdings ist nach den DTV-Kriegsklauseln in Deutschland die Mitversicherung des Kriegsrisikos in Kaskoversicherungen nur eingeschränkt möglich. Sie erfassen nur das Risiko aus dem Vorhandensein von Minen und anderem Kriegsmaterial aus einem vergangenen Krieg.
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