Waren, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken zugeführt werden können (zum Beispiel bestimmte Chemie oder Elektronikerzeugnisse) und deshalb in besonderem Maße der Ausfuhrkontrolle unterworfen sind. Sie dürfen grundsätzlich nicht ohne Ausfuhrgenehmigung exportiert werden. Im Rahmen der Harmonisierung und Liberalisierung der Ausfuhrvorschriften im Europäischen Binnenmarktwurden mit der EG-Dual-Use-Verordnung 1994 gemeinsame Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck erlassen.
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