Abrechnung eines Kauf- oder Verkaufsauftrags, die dem Effektenkäufer bzw. -verkäufer durch seine Bank präsentiert wird. In ihr sind der Kauf- bzw. Verkaufskurs, die Stückzahl, Wertpapierbezeichnung, Steuern, Stückzinsen und der Börsenort aufgeführt.
Auch: Wertpapierabrechnung. Buch- und verrechnungsmässige Bearbeitung der der Bank erteilten Kauf- und Verkaufsaufträge für Wertpapiere. Dem Kunden wird eine solche Effektenabrechnung mit allen Angaben über das getätigte Geschäft erteilt. Die Kopien dienen der Bank zugleich als Buchungsbelege für Kunden-, Depot- und interne Konten.
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