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Eilnachricht

Mitteilung der Zahlstelle bei Lastschriften bzw. der bezogenen Bank bei Schecks an die erste Inkassostelle, dass die Belastung nicht vorgenommen worden ist. Die Eilnachricht ist bis spätestens 14:30 Uhr des dem Vorlegungstag folgenden Geschäftstags in beliebiger Form abzugeben, bei Schecks ab 5.000,00 EUR, bei Lastschriften ab 2.000,00 EUR.

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