standardisieren aus Vereinheitlichungsgründen Geschäftsabläufe, vor allem aufgrund von im Zeitablauf entwickelten Usancen, von Vereinbarungen der Marktpartner einer Branche bzw. eines Betriebstyps (z.B. der Börsen) oder eines Geschäftstyps. Die ausgereifteste Form der Vereinheitlichung stellen Einheitskontrakte dar, z.B. der Deutsche Baumwollkontrakt.
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