Aufgrund der begrenzten Teilbarkeit vieler Produktionsfaktoren ist es normalerweise nicht möglich, die Kapazitäten einzelner Kostenstellen aufeinander abzustimmen, so daß zwangsläufig Engpaßkostenstellen entstehen müssen. Wird eine solche Engpaßkostenstelle dann erweitert, so wird meistens eine andere Kostenstelle zum Engpaß (vgl. Engpaßbestimmung). In derartigen Fällen kann stets nur die Engpaßkostenstelle ihre Kapazität voll nutzen, sofern keine Zeitreserven für Überstunden bestehen. Alle anderen Kostenstellen sind mehr oder weniger stark unter beschäftigt, und solange diese Unterbeschäftigung nicht durch Prozesse quantitativer Anpassung abgebaut werden kann, muß sie bei der Festlegung der Planbeschäftigung von der theoretischen Maximalkapazität der betreffenden Kostenstelle abgezogen werden. Vgl. auch Bruttogewinn pro Einheit der Engpaßbelastung.
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