Vergleich von Investitionsalternativen mit unterschiedlicher Restlebensdauer und Nachfolgeinvestitionen. Eine im Betrieb befindliche ("alte") Anlage Wird daraufhin geprüft, ob sie sofort durch eine neue Anlage ersetzt werden sollte. Der Vorteilhaftigkeitsvergleich wird für einen gegebenen Zeitraum, die Vergleichsperiode, durchgeführt, während der die vorhandene Anlage technisch noch funktionsfähig sein muss. Als Vergleichsperiode wird häufig ein Jahr gewählt; unter bestimmten Voraussetzungen entspricht das der optimalen Restlebensdauer der alten Anlage. Verfahren, mit deren Hilfe das Ersatzproblem gelöst werden kann, sind insb. die Kapitalwertrechnung (Annuitätenrechnung), Kostenvergleichsrechnung und MAPl-Methode. (1) Das "klassische" Ersatzkriterium der Kapitalwertrechnung geht davon aus, dass alte und neue Anlage Nachfolger mit gleicher oder ähnlicher technischer Funktion haben, über deren Zahlungsreihen aber ebensowenig bekannt ist wie über das Ende der Investitionsketten. Deshalb wird angenommen, dass sich an die alte Anlage und alternativ dazu an die neue jeweils eine unendliche Kette von mit der neuen Anlage identischen Investitionen anschliesst. Für den Fall einer einjährigen Ver- gleichsperiode lautet das Ersatzkriterium dann: Ein sofortiger Ersatz ist vorteilhaft, wenn die Annuität des Kapitalwertes der neuen Anlage grösser ist als die Summe aus Rückfluss und Änderung des Liquidationserlöses der alten Anlage während des Vergleichsjahres. (2) Beim Ersatzproblem als Erttscheidungs- baumproblem (Entscheidungsbaum) wird unterstellt, dass alte und neue Anlage Nachfolger in gleicher oder ähnlicher technischer Funktion besitzen. Für einen bestimmten künftigen Zeitraum sind alle potentiellen Ersatzanlagen mit ihren möglichen Anschaffungszeitpunkten, ihren Zahlungsreihen und ihrer maximalen Lebensdauer bekannt. Dieses so gekennzeichnete Ersatzproblem besitzt eine Baumstruktur (vgL Abb). Zu bestimmen ist die optimale Folge von Entscheidungen während des Planungszeitraums (optimale Ef- satzpolitik). Das ist diejenige Entscheidungsfolge, die zum höchstmöglichen Kapitalwert führt.
(3) Das Ersatzkriterium der Kostenvergleichsrechnung entspricht für eine Vergleichsperiode von einem Jahr näherungsweise dem "klassischen" Ersatzkriterium der Kapitalwertrechnung. Zusätzlich muss allerdings vorausgesetzt werden, dass Einnahmen bzw. Erträge bei alter und neuer Anlage gleich hoch und damit für die Ersatzentscheidung ohne Bedeutung sind. Ein sofortiger Ersatz der alten Anlage durch eine neue Anlage empfiehlt sich, wenn die durchschnittlichen Kosten der neuen Anlage (Kosten des laufenden Betriebs -I- Abschreibungen + kalkulatorische Zinsen) geringer sind als die Summe aus den Kosten des laufenden Betriebs und der Minderung des Liquidationserlöses der alten Anlage während des Vergleichsjahres.
Literatur: ss/ohm, HJLüder, K., Investition, 7. Aufl., München 1991, S. 65 ff. und S. 160 ff.
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