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Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)

Zielbegriff einer vereinigten Europäischen Verteidigungsallianz, die auf dem 1950 der französischen Nationalversammlung vorgelegten Pleven-Plan zur Schaffung einer europäischen Armee mit Bindung an die NATO basierte. Die sechs Gründerstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Italien einigten sich am 27. Mai 1952 auf die Bildung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG), deren politisches Dach die am 10. März 1953 beschlossene Errichtung einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) sein sollte. Beide Verträge wurden jedoch am 30. August 1954 von der französischen Nationalversammlung abgelehnt. Damit entfielen die Grundlagen für einen europäischen Verfassungsentwurf, und die Vorhaben der EVG und EPL wurden aufgegeben. Nach dem Scheitern der EVG nahmen die Vorstellungen einer westeuropäischen kollektiven Verteidigungsgemeinschaft durch die Konstituierung der EGKS-unab-hängigen r Westeuropäischen Union (WEU) Gestalt an. Der im Kontext der «Pariser Verträge» am 23.Oktober 1954 gegründete Beistandspakt stand jedoch als Verteidigungsbündnis im Schatten der NATO. Im Zusammenhang mit der Gründung der Europäischen Union (EU) gewann die WEU an Akzeptanz durch den hohen Stellenwert, den der Vertrag über die Europäische Union ihr als sicherheitspolitische Institution im Rahmen der Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gewährt.

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