Prozess der qualitativen Veränderung (Entwicklung) ökonomischer bzw. ökonomisch relevanter Tatbestände (Güterarten und -qua- litäten, Produktionsverfahren, Präferenzen, Verhaltensweisen, Märkte, Verfügungsrechte, Institutionen, Gesetze usw.), welcher regelmässig mit dem Wachstum von Volkswirtschaften einhergeht, jedoch auch unabhängig davon auftritt, und vom Wettbewerb als Entdeckungsverfahren im Bereich von Markt und Staat aufrechterhalten wird. Dieser Prozess kann mit wechselnder Geschwindigkeit ablaufen. Den Begriff der Evolution auf allmähliche Wandlungen einzuschränken und ihn damit vom Begriff der (industriellen) "Revolutionen" abzugrenzen, ist problematisch, da zumindest im ökonomischen Bereich auch letztere keine punktuellen Ereignisse darstellen, sondern durchaus einen Zeitbedarf haben, so dass die Trennung von Evolution und Revolution hier willkürlich wäre.
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