Holding
Finanzholdinggesellschaft, Finanzholdinggruppe.
Die Finanzholding stellt das extreme Gegenstück zur operativen Holding dar. Die Konzernzentrale überlässt nicht nur die operative Leitung vollständig den einzelnen Konzerntöchtern; es werden auch alle Funktionen und Kompetenzen der strategischen Leitung mit Ausnahme der Finanzfunktion an die jeweiligen Konzerntöchter delegiert. Eine Beherrschung oder koordinierende Einflussnahme auf die strategischen und operativen Entscheidungen der Tochtergesellschaften ist nicht vorgesehen. Die Konzernzentrale nimmt nur mittelbar durch die Vorgabe von finanziellen Zielgrössen (wie beispielsweise Rendite, Gewinn, Cash flow), durch die Zuteilung von finanziellen Mitteln sowie durch die Besetzung der obersten Leitungspositionen Einfluss auf die Konzerntöchter. Siehe auch Holdingorganisation und Konzernabschluss (mit Literaturangaben).
S. Holdinggesellschaft.
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