liegt vor, wenn der Staat das alleinige Produktions- und/oder Vertriebsrecht für bestimmte Güter besitzt. Der Staat kann die Ausübung dieses Rechts auf private Unternehmen übertragen und sich dafür vertragsmässig Zahlungen zusichern lassen. In der Bundesrepublik gibt es derzeit noch ein Finanzmonopol bei der Produktion von Branntwein (Branntweinabgaben).
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