privatrechtlicher forstwirtschaftlicher Zusammenschluss von Grundbesitzern nach § 16 ff. Bundeswaldgsetz mit dem Ziel, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern. Betriebliche Nachteile, wie geringe Flächengrösse, ungünstige Flächengestalt, Besitzzersplitterung, Gemengelage, unzureichende Walderschliessung und andere Strukturmängel sollen überwunden werden.
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