Unterbegriff der freiwilligen Sozialkosten, wird im Gegensatz zum freiwilligen, primären Sozialaufwand auf besonders eingerichteten Hilfs- und Nebenkostenstellen gesammelt. Dazu zählen bsp. die Kosten für Werksküchen, Werkswohnungen, Werksbüchereien, eigene Sporteinrichtungen, Erholungsheime usw. Auf dem Wege des Kostenstellenumlageverfahrens wird der freiwillige sekundäre Sozialaufwand auf die Hauptkostenstellen und über die Gemeinkostenzuschläge auf die
- Kostenträger umgelegt.
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