entsteht durch den Kauf eines Future-Kontrakts. Der Käufer eines Future-Kontrakts verpflichtet sich, am Liefer- bzw. Erfüllungstag den Basiswert zu einem im voraus vereinbarten Preis (Kurs) zu übernehmen. Dabei erwartet der Käufer eine Anstieg der Kurse des Basiswerts während der Kontraktlaufzeit. Die Höhe des aus einer Future-Long-Position resultierenden Gewinns hängt davon ab, wie weit der Future-Kontrakt zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. bei Fälligkeit über dem vereinbarten Einstandspreis (-kurs) notiert. Damit ist mit einer Future-Long-Position eine theoretisch unbegrenzte Ertragsmöglichkeit gegeben. Das mit der Abnahmeverpflichtung verbundene hohe Verlustrisiko kann der Inhaber einer Long-Position nur dadurch ausräumen, indem er eine entsprechende Future-Short-Position (d. h., selber Basiswert, gleiche Fälligkeit) eingeht.
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