Forderungen gegen Nichtbanken am Geldmarkt in der Schweiz, die im Gegensatz zu Geldmarktpapieren nicht als Wertpapier verbrieft und deshalb von der eidgenössischen Umsatzabgabe befreit sind. Geldmarktbuch- forderungen werden in einem Register erfasst und können nur durch Zession übertragen werden. Seit 1979 begibt die Eidgenossenschaft über die Schweizerische Nationalbank Geldmarktbuchforderungen in Schweizer Franken mit Laufzeiten von einem bis sechs Monaten. Seit 1988 bieten auch ausländische, kapitalmarktfähige Schuldner solche Anlagen in verschiedenen Währungen über Banken in der Schweiz an.
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