konstitutives Merkmal von Organisationen, deren Gründungszweck ausschliesslich und unmittelbar auf die geistige und materielle Förderung der Allgemeinheit gerichtet ist. Insbesondere Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Jugendfürsorge, Sport, Wissenschaft und Kunst fallen unter den Begriff der Gemeinnützigkeit. Von Bedeutung ist der Tatbestand der Gemeinnützigkeit in erster Linie im Zusammenhang mit der Ermittlung der Körperschaft- und Einkommensteuerschuld (§§252 f. AO). Die Gemeinnützigkeit ist in der Gemeinnützigkeitsverordnung näher geregelt.
rechtlicher Status, der einer Einrichtung zuerkannt werden kann, wenn diese ausschließlich bzw. ganz überwiegend zum Wohle der Allgemeinheit tätig ist. Der Status der Gemeinnützigkeit führt insbesondere zu einer steuerlich begünstigten Behandlung dieser Einrichtung.
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