Hierbei wird die Parität einer Währung nicht durch abrupte, diskretionäre wirtschaftspolitische Entscheidungen in längeren Zeitabständen und in grösseren Stufen ( Aufwertungen und Abwertungen) verändert, sondern stetig und automatisch in kleinen Schritten. Eine solche gleitende Paritätsanpassung kann grundsätzlich auf zwei Weisen durchgeführt werden: (1) Die offiziellen Instanzen kündigen im voraus festgelegte (tägliche oder wöchentliche) geringfügige Änderungen der offiziellen Parität für einen bestimmten Zeitraum und die damit verbundene Verschiebung der Bandbreite für die möglichen Wechselkursschwankungen an (vorangekündigter Paritätsanstieg oder -abstieg). (2) Die Paritätsveränderungen ergeben sich automatisch aus dem Resultat der tatsächlichen Wechselkursentwicklung im Rahmen der Bandbreite um die jeweilige Parität (z.B. als Durchschnitt der festgestellten Wechselkurse eines bestimmten Vergangenheitszeitraumes).
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