Lehrer, der in kaufmännischen Berufen an beruflichen Schulen unterrichtet. Voraussetzung dafür bildet ein akademisches Studium an Universitäten mit dem Abschluss "DiplomHandelslehrer" oder mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften. Das Studium setzt eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder ein einjähriges Betriebspraktikum voraus. Es umfasst erziehungswissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und fachdidaktische Elemente sowie ein weiteres berufsbezogenes oder allgemeines Fach (z.B. Deutsch, Fremdsprachen, Sport). Der schul- praktischen Einführung dient ein zweijähriger Vorbereitungsdienst (Referendariat). Entsprechende Studiengänge gibt es z.B. an allen nordrhein-westfälischen Gesamthochschulen/ Universitäten sowie in Berlin, Bremen, Frankfurt a.M., Göttingen, Hamburg, Hohenheim, Kassel, Kiel, Mainz, Mannheim, München, Nürnberg, Oldenburg oder Saarbrücken; geplant sind solche für Dresden, Jena, Leipzig, Magdeburg und Rostock.
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