Börsenorgan, welches von einer Wertpapierbörse unter Beachtung von Maßnahmen der Börsenaufsichtsbehörde eingerichtet und betrieben wird. Die Handelsüberwachungsstelle überwacht den täglichen Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung. Zu diesem Zweck erfaßt sie die relevanten Daten über den Börsenhandel und Börsengeschäftsabwicklung. Sie wertet diese Daten systematisch und lückenlos aus und führt ggf. die notwendigen Ermittlungen durch. Im Falle von Unregelmäßigkeiten im Börsenhandel oder/und in der Börsengeschäftsabwicklung ist sie zur Information der Börsengeschäftsführung und der Börsenaufsichtsbehörde verpflichtet. Einzelheiten ihrer Aufgabenstellung und Kompetenzen sind gem. § 1bBörsG geregelt.
Siehe: Börsenaufsicht
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