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Holznutzungsarten

Begriff bei der Besteuerung von Einkünften aus der Forstwirtschaft (nach §34b EStG). Da im Regelfall kein Bestandsvergleich ( Betriebs Vermögens vergleich) für den stehenden Holzvorrat vorgenommen wird, können auf Antrag des Steuerpflichtigen ermässigte Steuersätze auf verschiedene Holznutzungsarten angewandt werden. Dies sind ordentliche Nutzungen, die dem Nutzungssatz entsprechen, ausserordentliche Nutzungen aus wirtschaftlichen Gründen und Nutzungen aufgrund höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen).       

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