Input-Output-Tabellen, die aufgrund einer Sektoreneinteilung nach dem Schwerpunktprinzip erstellt werden. Dies bedeutet, dass die Zuordnung der organisatorischen Einheiten (Unternehmen, Betriebe, fachliche Unternehmens- und Betriebsteile) nach dem überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Tätigkeit entsprechend der Wertschöpfung bzw. der Beschäftigtenzahl erfolgt. Die institutionelle Sektorenbildung eignet sich für die Darstellung der Marktverflechtung, d. h. es wird vor allem das Ziel verfolgt, die ökonomischen Beziehungen, nicht dagegen die technischen Relationen abzubilden. Der Nachteil des institutionellen Prinzips liegt darin, dass gleichartige Produkte in verschiedenen Sektoren ausgewiesen werden können und die Sektoren aufgrund des Schwerpunktprinzips durch eine heterogene Struktur gekennzeichnet sind. Dies ist z.B. dann von entscheidender Bedeutung, wenn die Produktionsschwerpunkte insb. grösserer Unternehmen sich ändern (z.B. Maschinenbau zum Leichtmetallbau), wenn Unternehmen fusionieren oder sich die Produktionsprogramme ändern. Tabellen für die Bundesrepublik Deutschland nach dem institutionellen Prinzip wurden vor allem vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (seit 1954) entwickelt; sie haben den Vorteil, dass eine Integration in die ebenfalls institutioneil abgegrenzte Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung unproblematisch ist. Den bisher entwickelten regionalen Input-Output-Tabellen liegt zumeist auch die institutionelle Sektorenabgrenzung zugrunde, so etwa den Tabellen für Hessen (1962), Schleswig-Holstein (1962 bzw. 1966) oder Berlin (1962 bzw. 1968). Literatur: Holub, H. W.ISchnabl, H., Input-Output- Rechnung: Input-Output-Tabellen, München, Wien 1982.
Vorhergehender Fachbegriff: Institutionelle Anleger | Nächster Fachbegriff: institutionelle Kommunikation
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|