Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Internationales Kaffeeabkommen

International Coffee Agreement (ICA) Versuche zur Ordnung des Weltmarktes für Kaffee wurden bereits vor dem Zweiten Weltkrieg durch Vereinbarungen zwischen produzierenden Staaten unternommen. Die erste Übereinkunft zwischen Erzeuger- und Verbraucherländern war das 1963 in Kraft getretene Internationale Kaffeeabkommen, dem nach Ende seiner Laufzeit weitere folgten. Ziel dieser Abkommen war es, übermäßige Schwankungen der Kaffeepreise auf dem Weltmarkt zu verhindern, die Ausfuhrerlöse der Erzeugerländer auf angemessenem Niveau zu stabilisieren und eine störungsfreie Versorgung der Verbraucherländer zu annehmbaren Kosten zu sichern. Als Mittel diente dazu im wesentlichen ein System aus Exportquoten und Richtpreisen, das vom Internationalen Kaffeerat im Rahmen der Internationalen Kaffeeorganisation als Vollzugsorgan je nach Marktlage ausgestaltet wurde. Interessengegensätze zwischen den Vertragsländern des Abkommens führten 1989 zur Aufhebung seiner marktregulierenden Bestimmungen und 1993 zur Gründung der Vereinigung Kaffeeproduzierender Länder. Das derzeitige fünfte Internationale Kaffeeabkommen ist 1994 mit einer Laufzeit von fünf Jahren in Kraft getreten und umfaßte 1996 36 Erzeuger- und 17 Verbraucherländer. Seine im Vergleich zu den Vorgängerabkommen bescheidenen Ziele sind die Förderung der internationalen Zusammenarbeit sowie die Erhaltung der Internationalen Kaffeeorganisation als Diskussionsforum und Forschungseinrichtung. Die Internationale Kaffeeorganisation arbeitet eng mit dem Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe zusammen.

- (engl.) International Coffee Agreement (ICA). http://www.ico.org/ica/ica2001.htm

Vorhergehender Fachbegriff: Internationales Juteabkommen | Nächster Fachbegriff: Internationales Kakaoabkommen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Unterversorgung | Abbuchungsauftrag | Gläubigerversammlung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon