Form des gemeinschaftlichen Versandverfahrens (gVV), das mit der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes am 1. Januar 1993 im innereuropäischen Verkehr weitgehend gegenstandslos wurde. Es gilt nur noch als Ausnahmefall im Warenverkehr mit der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und dort, wo noch nicht alle Restzölle abgebaut sind. Es kann allerdings angewandt werden, wenn die Beförderung von Gemeinschaftswaren aus besonderen Gründen überwacht werden soll.
Vorhergehender Fachbegriff: Internes Umfeld | Nächster Fachbegriff: internes Wachstum
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|