bezeichnet den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG), der vom EXTRA-Handel unterschieden wird. Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr werden die Begriffe « Ausfuhr durch Versendung und Einfuhr durch Eingang ersetzt. Durch die unterschiedlichen Begrifflichkeiten soll verdeutlicht werden, daß für den INTRA-Handel die Regelungen des Europäischen Binnenmarktes gelten. Im Sinne des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) handelt es sich stets um eine Ausfuhr oder Einfuhr. (^Ausfuhr)
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