entspricht dem gesamten Jahresentgelt für die Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung. Im Rahmen der Einheitsbewertung bebauter Grundstücke nach dem Ertragswertverfahren wird in § 79 Bewertungsgesetz von der Jahresrohmiete ausgegangen. Sie umfasst neben der Grundmiete auch Umlagen, ausser Zahlungen für Heizung, Warmwasserverbrauch, Strom und Fahrstuhlbenutzung.
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